Zitat:
Zitat von tt-trommler
Schlägerwerfen wird z.B.nach offizieller Regelauskegung nicht als absichtliche = mutwillige Zerstörung bzw. Unbrauchbarmachung des Spielgerätes betrachtet.
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Wenn jemand den Schläger nur hochwirft, um ihn danach wieder aufzufangen und ihm dies nicht gelingt, der Schläger auf den Boden fällt und zerbirst, klar. Wenn jemand den Schläger mit voller Wucht aus 2m vor die Wand wirft, wäre für mich die Absicht klar und deutlich erkennbar.