|
AW: Schläger mutwillig kaputt und dann?
Ja das wurde schon X mal haarklein diskutiert. Mutwillig steht nirgends sondern absichtlich ist der Terminus und da liegt es dann im Ermessen des OSR was er als Absicht einstuft und was nicht.
Der eine sagt: Wenn ich ihn volle Wucht vor die Wand werfe ist die Absicht das er kaputt geht. Das gleiche wenn ich den belag runter reiße und er geht dabei kaputt. Um gekehrt kann man argumentieren: Wenn ich das im Affekt (Wut) Mache und eigentlich garnicht den Schläger zerstören will sondern das ein ungewollter Nebeneffekt war...
Und ein abgerissener kaputter Belag bedeutet nicht zwangsläufig das man verloren hat!!!
Man darf nur den Schläger nicht wechseln.
Beispiel: wenn das der Schwarze ist und das Holz ist auch schwarz (lackiert) könnte ich mit dem Schläger weiter spielen, dürfte aber nur noch die Rote Seite zum schlagen
nehmen (zb Penholder oder drehen)
Das gleiche ist wenn zb der Griff abgebrochen ist. Wo steht das das Holz nen Griff haben muss bzw welche Länge und Form der haben muss. Wenn ich den Schläger dann ohne Griff festhalten kann ich damit auch weiter spielen....
__________________
Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
Me too ... TT Classic rules
TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe.
|