Zitat:
Zitat von zopfeneserb
......Was ich mich frage ist, wie mit den im Skandal verwickelten Spielern umgegangen wird. Im Fußball werden die Spieler nach einer roten Karte besperrt und wenn es sich um eine Tätlichkeit handelt nicht nur für 1 Spiel....... 
|

Und wieder diese Regelzitierer
§ 75 Beleidigung
Wer einen Mitarbeiter des BTTV, einen Schiedsrichter, seinen Gegner oder Zuschauer
beleidigt oder bedroht, wird mit einer Sperre bis zu zwölf Monaten bestraft.
§ 76 TätlichkeitWer gegen Mitarbeiter des BTTV, gegen Schiedsrichter, Gegner oder Zuschauer tätlich
wird,
ist mit einer Sperre bis zu vierundzwanzig Monaten zu bestrafen. In schweren Fällen
kann der Ausschluss aus dem BTTV und dem BLSV beantrag werden.
§ 77 SpielabbruchWer durch ein vorwerfbares Verhalten einen Spielabbruch verursacht,
wird mit einer
Sperre bis zu sechs Monaten bestraft.
Teil IV
Gemeinsame Vorschriften
§ 78 Ermessen des Sportgerichts
Es liegt im Ermessen des zuständigen Sportgerichts, anstelle einer Sperre oder zusätzlich
zu einer Sperre eine Geldstrafe von € 50,-- bis € 1000,-- zu verhängen.
Das bedeutet, es könnte richtig bitter werden für beide Mannschaften, den Tätlichkeiten wurden durch beide Spieler begangen. Derjenige der letztentlich für den Spielabbruch verantwortlich ist, den trifft es doppelt hart