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AW: von den Fingern erfasst ...
ich weiss nicht genau was Du meinst mit
"Würde es Sinn machen, den Fingerbereich einfach komplett auszuschneiden und mit irgendwas (leder oder sowas) zu beklben?"
wenn Du damit den gesamten Bereich über die Schlägerblattbreite meinst ist das kein Problem - allerdings hast Du dann wohl nur noch einen sehr kleinen Bereich der mit "Standardbelag" beklebt ist
wenn Du meinst nur den Bereich abzukleben auf den Du nur Deinen Finger legst ist das nicht zulässig !!!
ich hatte vor nicht allzulanger Zeit ziemlich genau diesen Fall, habe das nicht zugelassen - es gab zudem noch einen weiteren, eindeutigen Grund - und auch dem SR-Ausschuss meines Verbandes zur n
"Nachberatung" zugeleitet. Das Urteil war wie beschrieben : nicht zulässig.
(Näheres gerne per PN)
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Cogito sum res cogitans
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