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Zitat von Vektor
Zunächst einmal geht es ja nur um den Einsatz nicht für die jeweilige Mannschaft einsatzberechtigter Spieler.
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Man kann es auch ganz anders sehen: Der Verein hat zum Meldetermin keine vollständige Mannschaftsmeldung der 1. Herren (also mit sechs spielberechtigten Spielern, wobei Tote sicher nicht als spielberechtigte Spieler gelten können) abgegeben. Dafür sieht das Regelwerk des TTVN als Höchststrafe die Streichung der Mannschaft vor. Wenn die entscheidenden Stellen von vorsätzlichem Verhalten des Vereins ausgehen, könnten sie die Höchststrafe für angemessen halten.