Zitat:
Zitat von sinnethcsiT
Ich bin mir sehr sicher , dass es im Ernstfall dazu kommt, dass das ganze als solch ein unerlaubter Schlägertausch gewertet werden muss. Leider.
|
Aber was macht dich denn da so sicher?
Welche Regelgrundlage ziehst du dafür heran?
Ich sehe einen solchen Fall nicht als grob unsportlich, der mit rot geahndet werden
kann
Sollte ein Sportgericht eingeschaltet werden, würde mich das nicht weiter stören. Gehe davon aus, dass sie der Entscheidung des OSR, mit zurückgetauschten Schlägern weiterspielen zu lassen, zustimmen würden.
Wenn nicht ist es auch kein Beinbruch. Egal wie ein Sportgericht entscheidet, für die Zukunft hätten alle OSR und Spieler ein Urteil in der Hand, an dem sie sich halten können. So etwas kann ja nie schaden