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Alt 05.12.2012, 19:06
User 17544 User 17544 ist offline
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Zitat:
Zitat von Pong64 Beitrag anzeigen
Für die Bundesligen wird es nun fraglich, ob eine Mannschaft überhaupt absteigen kann, weil ja die Profis ihren Beruf dann nicht mehr ausüben können.
Das sinkende Schiff zu verlassen und sich woanders zu verdingen ist, war und wird auch wohl in Zukunft nicht verboten sein

Zitat:
Zitat von Pong64 Beitrag anzeigen
Desweiteren stellt sich mir die Frage wieso die offensichtlichen Verstöße gegen die Wettkampfordnung nicht geahndet werden können (oder sollen?).
Welche offensinchtlichen Verstöße meinste denn eigentlich genau, die da geahndet und..

Zitat:
Zitat von Pong64 Beitrag anzeigen
Ein paar saftige Geldstrafen, hätte man ja dafür verhängen können, um mögliche Nachahmer abzuschrecken.
..mit saftigen Geldstrafen belegt werden könnten

Gegen wen genau sollten sie denn überhaupt verhängt werden

Da hat es einen wegen eines Formfehlers zurückgezogenen Wecheslantrag gegeben. Dann einen neuen völlig korrekten Wechselantrag und zwar fristgerecht von den Leutzschern. Von dem ganzen Procedere war der DTTB in Kenntnis gesetzt worden und hat auch daraufhin die Spielberechtigung der Kathrin Mühlbach für Leutzsch anerkannt, denn sonst wäre sie nie im Leben in der genehmigten Mannschaftsmeldung von Leutzsch aufgetaucht. Das ganze unnötige und mehr als unsägliche Hick-Hack kam erst später, als unbeteiligte Dritte Wettbewerbsverzerrungen meinten wittern zu können. Scheinbar mit sehr guten Kontakten zum DTTB, denn erst dann fühlte sich der DTTB in die Pflicht genommen die Annullierung der Spielberechtigung für Fraulautern durch ein Sportgericht überprüfen zu lassen.

Wer hat denn nu einen zu sanktonierenden Verstoß gegen die WO begangen und welchen denn genau
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