@ Jaskula
auf jeden Fall auch eine Vereinsmitgliedschaft unterschreiben lassen. Die ist auch zwingend notwendig für die Spielberechtigung und den Wechsel

. Und wenn es um Zahlungen geht natürlich auch einen Arbeitsvertrag.
Ansonsten kann ich Dir nicht wirklich widersprechen. Dass das Ganzen nun ohne jegliche Folgen, egal für wen, bleibt ist seltsam. Allerdings sagst Du selber es ist immer noch nicht geklärt wer unterschrieben hat.
Im ersten Urteil wurde dies als unwichtig abgetan. Sollte es doch wichtig sein, dann müsste der Kläger das nachweisen, wer unterschrieben hat, da im Zweifel für den Angeklagten.
Für mich hat sich noch immer nicht erschlossen worum es in diesem Verfahren eigentlich ging bzw. was das Ziel war. Wenn man klären wollte ob das so rechtens war oder nicht dann ist man gnadenlos gescheitert. Wenn man Probleme in den Regeln aufzeigen wollte hat man dies erfolgreich getan.
Also war das Ganze nun ein Erfolg oder ein Misserfolg?