Zitat:
Zitat von Waterhouse
Hingegen wäre die Masche mit der falschen Unterschrift ein Blankoscheck, zukünftig jeden Wechsel rückgängig machen zu können, wenn dieser Präzedenzfall so folgenlos verläuft...
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Zum Glück gibt es ja durchaus Mittel und Wege um eine Unterschrift zu überprüfen und normalerweise wird man sich ja mit der Spielerin auch irgendwann einmal treffen (wird der Arbeitsvertrag nicht in der Regel vor Ort unterschrieben) so dass die auf jeden Fall nachweislich in Kenntnis von einer Vertragsunterschrift ist und dann zumindest in diesem Augenblick intervenieren müsste.
Man sollte auch nicht übersehen dass hier Verein und Spielerin das gleich Interesse haben. In dem hypotetischen Fall, dass eine Spielerin gegen den Willen des Vereins sich auf diese Weise aus der Verantwortung ziehen wollte, würde man wohl schon andere Maßnahmen ergreifen.
Langer Rede kurzer Sinn. Ein tatsächlich geflälschte Unterschrift ist de facto natürlich nicht gültig. Allerdings müsste dann die Spielerin sofort bei Kenntnisnahme Maßnahmen ergreifen um sich nicht "schuldig" zu machen.