Natürlich ist immer der Stichtag der jeweilige 11.; aber die unerklärlichen Zusatzarbeitstage für die Bereitstellung ist das Thema:
denn z.B.
Stichtag 11.5.: es stand bis zum 15.Mai nur
ein Wochenarbeitstag zur Verfügung
Stichtag 11.8.: es standen bis zum 15.8.
nur zwei Wochenarbeitstage zur Verfügung
und jetzt reichen per 11.12. die
drei Wochenarbeitstage nicht aus !
mathematisch kann man das nicht erklären und mit EDV erst Recht nicht, oder?