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AW: Sind wir denn beim Fußball ?
Zieht man die Strafordnung des STTB zu Rate, ergeben sich folgende Möglichkeiten:
2. Strafen
Verstöße können mit folgenden Strafen geahndet werden:
a) Punkt- bzw. Spielverlust
b) Verweis
c) Geldstrafen bis 500,00 Euro
d) Sperren bis zu einem Jahr gegen Spieler/Innen, Mannschaften und Abteilungen/Vereine
e) Platzsperren bis zu 6 Monaten
f) Ausschluss aus dem STTB (Vereine/Abteilungen und oder Vereinsmitglieder)
g) Mitglieder der Verwaltungsorgane des STTB können bei Nichtbefolgung ihrer Anordnungen
Ordnungsstrafen bis zu 25,00 Euro verhängen
h) Sperren gegen Spieler/Innen von Auswahlmannschaften des STTB für die betreffende
Veranstaltung durch Mannschaftsführer, Betreuer, Verbandsorgane wegen unsportlichen
Verhaltens
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