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AW: Sind wir denn beim Fußball ?
Dazu gibt es in der Rechts- und Disziplinarordnung zu lesen:
7. Disziplinarverfahren
Prinzipiell gelten nachfolgende Bestimmungen analog auch für das Berufungsverfahren gegen
Disziplinarentscheidungen, sofern unter nicht gesonderte Bestimmungen aufgeführt sind.
Die Disziplinargewalt von Sportgerichten im STTB beschränkt sich auf Mitglieder des STTB und
deren Angehörige sowie auf die Mitarbeiter der Vorstände, der Ausschüsse und der Rechtsorgane
des STTB und seiner Gliederungen. Ein Disziplinarverfahren kann sich immer nur gegen einen
Beschuldigten richten. Jeder kann einen Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens beim
zuständigen Sportgericht stellen.
7.1 Sachliche Zuständigkeit
Die Disziplinargewalt des für die jeweilige Ebene zuständigen Sportgerichts bzw. des Sportgerichts
des STTB erstreckt sich auf
7.1.1 sportliche Veranstaltungen, Sitzungen und Tagungen
7.1.2 Verstöße gegen Satzungen, Ordnungen und Bestimmungen des STTB und seiner Gliederungen
7.1.3 finanzielle Verpflichtungen der Mitglieder gegenüber dem STTB und seinen Gliederungen
7.1.4 allgemeine Verstöße von STTB-Mitgliedern bzw. deren Angehörigen gegen die sportliche Disziplin;
dies sind u.a.:
a) Beleidigung, Bedrohung, Nötigung oder Gefährdung der Gesundheit von Spielern, Trainern,
Betreuern, Offiziellen, Schiedsrichtern oder Zuschauern oder Tätlichkeiten gegen diesen
Personenkreis,
b) Nichtbefolgung von Anordnungen der Schiedsrichter
c) Schuldhaftes Herbeiführen eines Spielabbruches.
Im übrigen sind alle diese Dokumente auf der STTB-Homepage einsehbar.
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