Zitat:
Zitat von Brett13
Nur Maschinen kennen keine Grauzonen. Da geht nur schwarz oder weiß - also im Falle des Q-TTR kann ein einziger Punkt ausschlagbebend für die Entscheidung sein. Und an dem Punkt gibt es sowas wie: "Im Zweifel für den Angeklagten" nicht.
Ein solches System bis runter in die untersten Kreisklassen bindend vorzuschreiben, halte ich weiterhin für unangemessen, sorry 
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irgendwo muss nun mal die grenze gesetzt werden.
im endeffekt entscheidet dann nämlich nicht "der eine punkt" sondern die ingesamt 50 punkte, wenn wir mal von dieser grenze ausgehen.
ist genauso wie wenn du zu schnell auto fährst oder zu viel alkohol trinkst. irgendwann ist halt das limit erreicht.