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AW: Nachbetrachtung zum Skandal im TT-Sport
Bei den Landesmeisterschaften muß das Startgeld am Veranstaltungtag bezahlt werden. Es wird keine Rechnung ausgestellt, also können die Spieler von NTV ( soweit Sie eine gültige Spielberechtigung haben) auch antretten.
Das der FttB seinen Vereinen erlaubt, die Mannschaftsnenngelder und Kosten für die Spielberechtigungen später zuzahlen, ist eigentlich bekannt. Meines Wissen nach, sind ausser NTV auch noch andere Vereine betroffen.
Ich bin allerdings der Meinung, das die ausstehenden Verbindlichkeiten erst bezahlt werden müssen, bevor die Spieler an Verbandsveranstaltungen teilnehmen dürfen.
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