Zitat:
Zitat von daschro
Ein zurückziehen der eigenen Mannschaft hat den Abstieg in die nächst niedrigere Liga zur Folge.
Die Strafe die hier (schon) vollzogen wurde ist aber eine völlige Streichung, womit die erste Mannschaft quasi von heute auf morgen in die niedrigste Liga absteigt.
Dies ist m.M.n. eine Strafe die dem "Vergehen" angemessen scheint.
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...Das ist den Regeln des TTVN nach aber keine Strafe, sondern in den Regeln einfach festgelegt und logische Konsequenz, da es keine vollständige Aufstellung gibt. Wird eine Mannschaft während der Saison zurück gezogen so wird Sie gestrichen. Sie steigt nicht als Tabellenletzter ab. Demnach hat es bisher keine Bestrafung in dem Sinne gegeben (WO/ AB des TTVN Abschnitt H 7 und 8).
Ferner können die Vereine die bereits zu Auswärtsfahrten beim NTV angetreten sind einen finanziellen Ausgleich für entstandene Kosten (Fahrtgelder etc.) fordern.
Zweifelsohne ist der NTV allerdings wohl schon genug bestraft mit der Situation.