Zitat:
Zitat von w_W_
2a. Aber:
Die erste Mannschaft hatte zu keiner Zeit ausreichend Stammspieler. Daher hätte doch
die Nummer 1 der zweiten Mannschaft doch grundsätzlich als Stammspieler der ersten
gemeldet werden müssen und hätte kein Spiel in der zweiten Mannschaft bestreiten dürfen.
Demzufolge müßten doch alle Spiele, die die zweite Mannschaft zu Unrecht mit der Nummer
eins gespielt hat nachträglich mit 0 zu 9 gewertet werden.
--> Genau so, als wenn ein Spieler der höheren Mannschaft zum RES- Spieler wird.
. . . . Warum der Spieler ausfällt, ist egal. Aber ab dem Moment des Ausfalls muß die Mindest- Anzahl
. . . . der Stammspieler wieder hergestellt werden --> In diesem Fall wohl ab Saisonbeginn.
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wenn "automatisch" einer aufrückt, dann gäbe es aber für die 1. Mannschaft kein Streichungsgrund.
Die zweite ebenfalls zu bestrafen würde meinem Empfinden nach zu einer Doppelbestrafung führen.
Aus der Regel heraus würde ich es so sehen, wie Der springende Punkt es beschrieben hat.
Außerdem halte ich dies am Ende für ausreichend, insbesondere, wenn man bedenkt, dass so schon die nächsten (2) Jahre im Normalfall die meisten NTV-Mannschaften absolute Meisteranwerter in ihrer jeweiligen Liga sind, solange nicht die ersten 5 direkt dadurch nun aufhören/wechseln.
Hier sollte man auch im Sinne einer sportlichen Auseinandersetzung der nächste Jahre Rücksicht genommen werden, denn auch den Gegnern ist sonst nicht wirklich geholfen, im Gegenteil...