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Alt 02.01.2013, 13:24
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AW: Nachbetrachtung zum Skandal im TT-Sport

Zitat:
Zitat von JoMaass Beitrag anzeigen
Und da es vermutlich auch keine im Regelwerk verankerte Verpflichtung gibt, die einen Verein zwingt, die Existenz eines gemeldeten Spielers, seine Vereinszugehörigkeit, seine Zustimmung zur Mannschaftsmeldung und seine Bereitschaft zur Teilnahme am Spielbetrieb zu beweisen, wird ggf. auch die Personalie A. K. ad acta gelegt werden müssen (so sie denn überhaupt noch Gegenstand eines laufenden Verfahrens ist).
Das Regelwerk des hier zuständigen TTVN sieht dazu folgendes vor:
B 1.2 a Der Beginn bzw. das Ende der Mitgliedschaft eines Spielers in seinem Verein gemäß dessen Vereinssatzung ist von diesem der Geschäftsstelle des TTVN auf Verlangen nachzuweisen.
B 2.1 e Die Geschäftsstelle des TTVN ist berechtigt, zur Überprüfung der Spielberechtigung eines Spielers vom Verein des Spielers Kopien von amtlichen Urkunden (z.B. Personalausweis des Spielers) anzufordern. Kommt der Verein dieser Aufforderung nicht fristgemäß nach, so ist die Geschäftsstelle des TTVN ohne weiteres Verfahren berechtigt, die Spielberechtigung des Spielers ggf. auch rückwirkend bis maximal seit dem Beginn der laufenden Spielzeit zu entziehen.

Der TTVN wird die Personalie Arne Koch erst dann ad acta legen, wenn die Sachverhalte geklärt sind. Die Ermittlungen laufen, und nach Abschluss der Ermittlungen wird entschieden. Auswirkungen auf die Wertung von Vorrundenspielen sind nicht ausgeschlossen.
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