Zitat:
Zitat von Fastest115
Frage also: Reicht es wenn der Belag eindeutig zu identfizieren ist, auch wenn von einem Buchstaben ein Teil fehlt oder müssen wirklich alle Buchstaben der Marke und des Namens zu 100% vorhanden sein?
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Natürlich reicht es, wenn der Belag eindeutig zu identifizieren ist. Aber was nützt diese Erkenntnis, wenn man wie ich bei den WSEM 2010 an einen OSR gerät, der wie in einem anderen Thread (Richtlinien zur Schlägerkontrolle; drei Buchstaben des Belagnamens Joola Amigo waren durch Abnutzung nicht mehr zu lesen) ausführlich diskutierten Fall ausführt, dass es eventuell vor einigen Jahren mal einen Belag einer Firma "Joolu" mit dem Namen "Origo" gegeben habe und er deshalb meinen Belag nicht identifizieren könne?
Gruss Hdd