Zitat:
Zitat von tt-trommler
es gibt keine regelkonformen Belagreiniger außer Wasser - die Verwendung kommerzieller Belagreiniger führt dazu dass bei einem Test auf organische Verbindungen sehr leicht der zulässige Grenzwert überschritten wird - in den kommerziellen Reinigern ist nun einmal Isopropanol enthalten ........
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Eher das Gegenteil ist der Fall: es gibt keine regelwidrigen Belagreiniger. Es gibt in den Regeln keine solche Einschränkung. Es gibt in den Regeln keinen unzulässigen Grenzwert für Belagreiniger.
Das bedeutet mindestens, dass wenn der Schläger vor dem Spiel den Test bestanden hat, darf man ihn danach auch mit einem lösemittelhaltigen Reiniger reinigen.
Ich möchte es noch mal betonen an dieser Stelle: in den Regeln gibt es nur eine Einschränkung für Lösemittel bezüglich des verwendeten Kleber und eben nicht des gesamten Schlägers.
Schon allein deswegen ist erst mal DER TEST DES GESAMTEN SCHLÄGERS auf Lösemittel nicht regelkonform, weil das Ergebnis nichts konkretes über den verwendeten Kleber aussagt.
Das abgesehen davon, dass dieser Regelpunkt über Kleber überhaupt als ungültig betrachtet werden soll, weil er von der Stelle verabschiedet wurde, die dazu kein recht hat (BoD der ITTF).