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Zitat von Der springende Punkt
Die 1. Mannschaft hatte zum Meldetermin nur fünf spielberechtigte Spieler (und einen Toten). Deshalb ist sie mit Wirkung vom 17.12.2012 gestrichen worden.
Bis zum 17.12.2012 hat die 1. Mannschaft am Spielbetrieb teilgenommen. Dafür benötigt man sechs Stammspieler. Deshalb musste 2.2 Rene Reißig vor Beginn der Spiele in die Erste aufrücken und war deshalb in keinem Mannschaftskampf in der 2. Mannschaft einsatzberechtigt.
Einen Menschen Arne Koch, der am 25.04.1990 geboren worden ist und Deutscher ist, wie vom NTV bei der Beantragung der Spielberechtigung angegeben, gibt es auf dieser Welt nicht. Deshalb kann "dieser" Arne Koch auch nie eine Spielberechtigung besessen haben und nie zur Sollstärke der 2. Mannschaft beigetragen haben.
Dennoch hat die 2. Mannschaft zum Meldetermin sechs Stammspieler gehabt (und ein Phantom namens Arne Koch). Damit kann die 2. Mannschaft nicht wie die Erste gestrichen werden. Das Aufrücken von Rene Reißig erfolgte erst nach dem Meldetermin, welcher bei der Regel für das Streichen entscheidend ist.
Die 2. Mannschaft musste also vor Aufnahme der Spiele auf Rene Reißig verzichten (nur in der Ersten einsatzberechtigt) und auf den nicht existenten Arne Koch. Damit musste die Dritte vor Aufnahme der Spiele ihren höchst gemeldeten Stammspieler, der keinen Sperrvermerk hatte, an die Zweite abgeben, damit diese wieder die Sollstärke besitzt. Das ist Robert Grabowski, der somit mit Beginn der Punktspiele nicht mehr in der Dritten einsatzberechtigt war.
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Ist aber schon ne leichte Unwucht in der Logik wenn ich die 1. MS bestrafe weil nur zu fünft und die 2. bestrafe weil RR ja in der 1. spielt. Wenn RR als zur 1. gehörig betrachtet wird kann man die 1. nicht bestrafen.
Da kommt mir doch irgendwie Schrödingers Katze in den Sinn.
Ich gebe aber zu das wir als Barmer nicht so ganz neutral und glücklich mit der Regelung sind, da unser Sieg gg Neurönnebek damit entwertet wird und wir vom 6. auf den 7. Platz abrutschen.