Zitat:
Zitat von Fowley
30min zu spät kommen darf man doch ohne Konsequenzen oder irre ich mich da?
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Ja. 30min muss der Gastgeber warten. Danach können die Zelte...ähm Tische abgebaut werden.
Mir ist ein Fall aus den Raum Dresden bekannt, vom Februar 2008 aus dem Spiel Radebeul Naundorf - SV Kurort Rathen. Die Gäste aus Rathen waren damals 35min zu spät in der Halle (Grund: Autopanne). Da war der erste Spieler aus Rad.-Naundorf schon auf dem Heimweg und die Tische wurden abgebaut...
Aus der RL/OL Ordnung:
Zitat:
5.9
Verspäteter Spielbeginn
Bei verspätetem Eintreffen einer Mannschaft bis zu 30 Minuten nach der festgesetzten
Anfangszeit ist der Mannschaftskampf noch auszutragen.
Danach kann der Mannschaftskampf noch stattfinden, wenn der Oberschiedsrichter und beide Mannschaften einverstanden sind.
Die verspätet eintreffende Mannschaft ist mit einer Ordnungsgebühr gem. Abschnitt F, Ziffer 4.19 zu belegen.
5.10
Höhere Gewalt
Begründet eine Mannschaft Verspätung oder Nichtantreten mit dem Ausfall eines Verkehrsmittels durch höhere Gewalt, so ist sie beweispflichtig.
Tritt ein solcher Fall ein, so muss der Heimverein den Spielleiter unverzüglich benachrichtigen. Der Antrag auf Anerkennung der „höheren Gewalt“ ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Spieltermin schriftlich zu begründen und nachweislich einzureichen.
Ihm sind sogleich alle für die Entscheidung relevanten Beweise beizufügen.
Nicht innerhalb dieser Frist eingereichte Anträge, Beweise und Begründungen bleiben unberücksichtigt. Wird der Beweis nicht oder zu spät geführt, so wird die Mannschaft wie nicht angetreten behandelt.
Die Entscheidung über kampflosen Verlust bzw. Gewinn oder Neuansetzung des Mannschaftskampfes trifft der Spielleiter in erster Instanz.
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