Zitat:
Zitat von Fastest115
Das sehe ich aber etwas anders. Es gibt 2 Dinge die man nachweisen muss lt WO:
1. Die Mietgliedschaft im Verein
2. Den Antrag auf Spielberechtigung
Wenn zu beidem eine unterschriebenes Schriftstück vorliegt ist das lt WO ausreichend.
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Wir wissen ja nicht, was dem Klassenleiter vom NTV / G.R. vorgelegt wurde. Vereinsbeiträge werden in der Regel auf das Konto des Hauptvereins überwiesen. Auch ein beglaubigter Kontoauszug des Vereins, dass der Beitrag des Mitglieds eingegangen ist, könnte zur Glaubwürdigkeit beitragen.
Stand heute ist wohl (so habe ich es jedenfalls verstanden), dass die Meldung von A.K. keine negativen Folgen für den NTV hatte. Die 0:9-Wertungen der 2. Mannschaft wegen des Einsatzes von R.R. haben damit jedenfalls nichts zu tun.
Der Verband müsste sich nicht wundern, wenn in Zukunft immer mehr Phantomspieler (auch von anderen Vereinen) aufgestellt würden, denn es hat ja anscheinend keine Folgen, sondern nur Vorteile. Mit solchen Argumenten wie "der Spieler ist jetzt im Ausland" kann sich ein Verein dann ja gegen Anschuldigungen wehren.
Wie "Der springende Punkt" geschrieben hat, gibt es den Menschen A.K. definitiv nicht, trotzdem wurde der Verein deswegen nicht bestraft. Das kann ich ehrlich gesagt nicht verstehen und es erscheint mir unfair.
Die Wettspielordnungen müssten diesbzgl. unbedingt überarbeitet werden.