Zitat:
Zitat von markx
Als kleine Ergänzung: Die Mindeststärke ist immer so bemessen, dass noch regulär ein Sieg erzielt werden kann, also zB. beim Damen-Vierer 3 Spielerinnen (mit 2 könnte man maximal ein Unentschieden erreichen), oder beim 6er System 4 Spieler.
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Das läuft zwar im Prinzip aufs gleiche raus (Faustregel) aber es gibt auch Ausnahmen.
Die offizielle WO sagt: Es müssen
mehr als 50% der Sollstärke antreten
Wie gesagt läuft es im Regelfall auf das gleiche raus wie bei deiner Erklärung, aber in Sonderfällen eben nicht.
Zu den Strafen:
Also ich kenne es nur so:
Nichtantreten (also zb 2 von ner 4er Mannschaft anwesend), dann gibt es ne Strafe (geld) und wenn es drei mal passiert wird die Mannschaft gestrichen.
Unvollständiges Antreten (also 3 von 4) kostet je fehlendem Spieler X Euro.
Außer es handelt sich um die unterste Mannschaft in der Alters und Geschlechtsgruppe.
Also wenn es nur eine Damenmannschaft gibt und die unvollständig antritt kostet es nichts. Gibt es 2 Teams und die erste tritt unvollständig an. Je Spieler X Euro.
Das ganze kann aber auch von Verband zu verband oder in bezirken oder Kreisen unterschiedlich geregelt sein.