Einzelnen Beitrag anzeigen
  #45  
Alt 22.01.2013, 13:50
User 17544 User 17544 ist offline
...
Foren-Urgestein - Master of discussion ***
 
Registriert seit: 02.08.2006
Beiträge: 11.720
User 17544 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Rangliste Umstellung nach festspielen?

Zitat:
Zitat von Vektor Beitrag anzeigen
Die etwas schwammige Regel bzgl. "Strohmännern" bei den Bayern scheint mir hier nicht der Punkt zu sein, sondern wieder mal das Zusammenspiel verschiedener WOs.
Schaut man sich die BTTV-WO Teil G an, sind es aber nun mal die "Strohmänner/Karteileichen", die letztendlich ein zwingendes Aufrücken müssen des Spielers 3.1 verhindert haben

Auch wenn ich das Zusammenspiel verschiedener WO oft genug für "unerfreulich" halte, so sehe ich in dem Fall kein echtes Problem. Der DTTB-Mann, der die Aussage traf, dass die unteren Mannschaften vom Aufrückzwang in die OL-Mannschaft (DTTB-Wo und RLO-gemäß) nicht betroffen sind, hatte trotz fehlender Zuständigkeit für diese Beurteilung schlicht und ergreifend recht. Ihm war offensichtlich die WO des BTTV bekannt

Zitat:
Zitat von Vektor Beitrag anzeigen
Auf höherer Ebene (wie auch in vielen Verbänden, etwa WTTV) kann man während einer laufenden Halbserie den Stammspielerstatus verlieren; die zugehörigen WO regeln die Fälle präzise.

In Bayern läuft es aber anders. Und so ist die WO dort auf den Fall nicht vorbereitet ...
Wenn dann eine Bestimmung der WO höherer Klassen Auswirkungen auf im Byerischen Verband spielende Mannschaften hat, fehlt eine konkrete Bestimmung in der dortigen WO.
Dafür gibt es im BTTV dann zusätzlich die "Durchführungsbestimmungen für den Ligenspielbetrieb". Dort steht dann unter:
5.2 Korrektur der Mannschaftsmeldungen
Außerhalb der fest vorgeschriebenen Termine für die Einreichung der Mannschaftsmeldungen (s. 5.1) müssen bei Neueinträgen in die Mannschaftsmeldung, bei Festspielen
in Mannschaften in DTTB-Ligen
, bei Löschung oder Sperre der Spielberechtigung bzw. bei Austritt/Ausschluss von Spielern aus dem Verein neue Mannschaftsmeldungen zur Genehmigung eingereicht werden.
Dabei ist für die nicht betroffenen Spieler die Q-TTRL der letzten verpflichtenden Einreichung maßgeblich.

Da durch die BTTV-WO-konformen "Strohmänner/Karteileichen" in der 2. Mannschaft die erforderliche Sollstärke nach dem Zwangsaufrücken des Spielers 2.1 in die 1.OL-Mannschaft nicht in Mitleidenschaft gezogen worden ist, gab es keine weitere Aufrückverpflichtung.

Lediglich gegen die in den "Durchführungsbestimmungen für den Ligenspielbetrieb" 5.2 beschriebene Genehmigungspflicht bei Änderungen ist verstoßen worden

Zitat:
Zitat von Vektor Beitrag anzeigen
Wobei sich mir persönlich der Sinn nicht erschließt, warum dort neue Mannschaftmeldungen eingereicht werden müssen und keine automatischen Regelungen greifen ...
Kann dort auch eine neue Spielstärkereihenfolge angegeben werden?
Vielleicht kann mich ja jemand aufschlauen, was der Sinn dieser Regelung ist ...
Sorry, da kann ich nur eine Vermutung anstellen, die zumindest einigermaßen sinnvoll erscheint...

Im BTTV sind "Strohmänner/Karteileichen" laut der BTTV-WO zumindest für eine Halbserie zulässig - da beißt die Maus keinen Faden ab. Wenn nun in allen Mannschaften auf Verbandsebene und darunter (Bezirke/Kreise) nur so viele Spieler gemeldet wurden wie es die Sollstärke erfordert und - wie in dem Fall hier - die 2. Mannschaft einen Spieler entweder wegen der vierten Ersatzgestellung in eine obere Mannschaft auf DTTB-Ebene (In dem hier vorliegenden Fall in die OL) abgeben muss oder in einer Mannschaft auf DTTB-Ebene die Sollstärke durch den Ausfall eines Spielers nicht mehr gegeben ist, ist der Verein verpflichtet dieses den jeweiligen für die Genehmigung der Mannschaftsmeldung zuständigen Fachwarten zu melden. Das dürfte darin begründet sein, dass die jeweiligen Staffelleiter der einzelnen Gruppen auf Verbands/Bezirks/Kreisebene mit den Genehmigungen der Mannschaften nichts zu tun haben und die Fachwarte selbst solche Änderungen nicht mitkriegen würden. Was dann zur Folge haben würde, dass das evtl. nötige Aufrücken auf Verbands/Bezirks/Kreisebene nicht in click.tt eingearbeitet werden könnte.

Beispiel: Die 2. Mannschaft, die nur mit 6 Spielern (Sollstärke) gemeldet wurde (Verbandsebene) muss den Spieler 2.1 an die 1. Mannschaft (Ol, DTTB-Ebene) abgeben. Die 3. (Bezirksebene), 4. Kreisebene) und 5. (Kreisebene) Mannschaft ist auch nur mit einer jeweils der Sollstärke entsprechenen Anzahl an Spieler gemeldet. In dem Fall muss auch im BTTV Aufgerückt werden.

Für Änderungen an den Mannschaftsmeldungen ist aber nur der jeweilige Fachwart zuständig und nicht der Staffelleiter.

Damit diese Änderungen möglichst zügig auf allen Ebenen vorgenommen werden können wird der Verein in die Pflicht genommen. Ansonsten würden aller Wahrscheinlichkeit nach viele Tage vergehen bis diese nötigen Änderungen korrekt in click.tt eingearbeitet werden.

So jedenfalls meine Vermutung zu dieser "Klausel"
Mit Zitat antworten