@Tomjug: Ich selbst komme aus dem WTTV und meine mich mit der WO hier ganz gut auszukennen. Aber auch hier gibt es immer wieder Grenzfälle die aus dem Wortlaut der WO nicht eindeutig zu entscheiden sind. Zum Glück haben wir hier einen "guten Geist" der stets sehr zeitnahe und kompetent jede noch so abstrus scheinende Anfrage bezüglich unserer WO beantworten kann.
Was nun eure WO betrifft will ich mich keineswegs zu weit aus dem Fenster lehnen. Die habe ich ja gerad' mal überflogen und eure Strukturen sind mir zudem völlig unbekannt. Mag durchaus sein, dass es da in den einzelnen Kreisen und Bezirken noch zusätzliche Regulierungen gibt, die manches detailierter regeln
So aus der Ferne erscheint mir nicht nur der von dir vorgetragene Fall kurios zu sein, sondern auch die scheinbar vielen ungeregelten Dinge in eurer WO. Was mich vor allem stuzig macht, ist, dass in dem Urteil folgender Satz steht:
"Zwar sei inhaltlich eine kampflose Wertung zu Gunsten Vereins B angebracht gewesen, [...]"
Dem zur Folge muss es dafür ja eine nachvollziehbare Grundlage in der BTTV-WO oder in einer ansonsten dafür zuständigen Ordnung/Bestimmung geben. Die finde ich allerdings nicht. Weder in dem Urteil - was sonst in Urteilen allgemein üblich ist, sich auf die jeweiligen Passagen die dem Fall entsprechende Bestimmungen enthalten zu beziehen und diese auch entsprechend zu erwähnen bzw sogar zu zitieren und ggfls erläuternd zu kommentieren - noch in der WO selbst.
Würde mich mal interessieren wo genau solche Fälle, in denen Spieler während einer Halbserie den Stammspielerstatus verlieren und dadurch eine mannschaftsübergreifende Aufrückpflicht besteht geregelt sind.