Zitat:
Zitat von flori9999
...wegen fehlender Adresse – 4 Monate Funktionssperre.
Der Kreisjugendwart – seit über fünf Jahren engagiert im Amt – weigert sich aus triftigen, privaten Gründen, seine private Anschrift als Familienvater über die Verbands-Homepage unter „Über uns“ zu veröffentlichen.
Der KJW forderte lediglich eines: Ein Login den öffentlichen Adressen vorzuschalten.
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Der KJW hat sicher triftige Gründe seine private Anschrift nicht zu veröffentlichen.
Aber eines ist sicher: ein vorgeschaltetes Login vor den öffentlichen Adressen des BTTV verhindert nicht, daß die Anschrift des KJW auch der "falsche" einsehen kann oder erfährt --- -----wenn er will und zwar durchaus u.a. auch so, daß seine Identität nicht nachvollziehbar ist.
Warum läßt der KJW es daher auf einen Verbandsgerichtsentscheid ankommen ?.
Hier entscheidet dann das Verbandsgericht nach den Buchstaben des Gesetzes (s.Urteil) völlig korrekt.
Es berücksichtigt aber nicht , das Satzungen, Paragrafen u.s.w nur ein grobes Gerüst sein können.
Mit "Leben" müßen w i r die Paragrafen und Satzungen unseres Sportes füllen.
Es zur Klage kommen zu lassen ist für mich genausowenig nachvollziehbar wie die vorliegende Verurteilung des KJW.