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Alt 23.01.2013, 23:14
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AW: Nachbetrachtung zum Skandal im TT-Sport

Jo, du hast recht, ich habe mich auf die WO 2011 bezogen, doch die aktuelle bestätigt dich. Doch inhaltlich hat sich ja nichts geändert. Nach wie vor wird etwas definiert, was aber nicht in der Praxis gemacht wird. Ja, es steht irgendwo, dass die Mannschaftsmeldung von 1 bis x erfolgen muss, doch was ist nun die Mannschaftsmeldung im Sinne von D 2.10.2.4? Ist es die Meldung, die zuvor definiert worden ist, oder ist es die, die in der Praxis erfolgt? Wenn es die Meldung von D 2.10.2.1 ist, dann erfolgt keine Sperrung da Mannschaften, da diese ja vollständig waren. Wenn aber die Meldung gesehen wird, die in der Praxis durchgeführt wird, dann geht an der Sperrung der Mannschaften kein Weg vorbei.
Fest steht, dass um mal mit B. Brecht zu sprechen, " wir die falschen Götter haben", ( Der gute Mensch von Sezuan) sprich hier WOs. Aber die Reihenfolge ist doch, dass die Entscheidungen über den NTV sich auf diese WOs beziehen müssen und dass danach diese WOs verändert werden sollten. Und wenn es Zweifel in der Auslegung gibt, dann sollte es nicht zum Schaden des NTV sein.
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Kann man überhaupt von "Leben" sprechen, wo kein Vergnügen ist? (Erasmus von Rotterdam)
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