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Wer Toluol in den Kleber mischt, sollte vor Gericht gezerrt werden: Fahrlässige Tötung ohne Vorsatz und niedere Beweggründe! Wer bei vollem Wissen andere dran schnuppern läßt, ist dann schon bei versuchtem Totschlag angelangt. Wer den jeweiligen bekanntermaßen nicht leiden kann, sollte sich darüber Gedanken machen, ob es sich für das Gericht nicht auch um versuchten Mord handelt. Im übrigen landen Menschen, die sich selbst gefährden, oftmals in der forensischen Klinik...
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