Zitat:
Zitat von Mephisto
Betriebsintern finde ich insofern eine bedenkliche Formulierung, weil es sich um einen Verband handelt, der durch öffentliche Zuschüsse und Beiträge der Vereine finanziert wird. Insofern geht es die "betriebsinterne" Allgemeinheit gleich doppelt an.
Aber bitte sachlich und fair!
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Siehe dazu die Satzung :
16.6
Das Präsidium vertritt die Rechte des
Arbeitgebers gegenüber den Angestellten. Das Arbeitsverhältnis der Angestellten ist in einem Arbeitsvertrag festzulegen.
Richtlinie hierfür ist die finanzielle Lage des HTTV.
und weiter bzw. vorher :
16.5
Die Führung der Geschäfte erfolgt durch das Präsidium unter Leitung des Präsidenten. Zur Durchführung der Geschäfte unterhält der Verband eine Geschäftsstelle, für deren Leitung ein hauptamtlicher Geschäftsführer vom Präsidium bestellt ist. Weitere Angestellte sowie bezahlte Hilfskräfte dürfen nur mit Zustimmung des Vorstands beschäftigt werden. Die Zustimmung des Vizepräsidenten Finanzen muss in jedem Fall vorliegen.
Zumindest scheint die Geschäftsstelle ja wohl seit längerem nicht satzungskonform besetzt ..........