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Alt 15.01.2004, 23:01
Mouselook Mouselook ist offline
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Re: Eingreifen als OSR

villert: Ich denke, dass hier folgende Regel greift:
Zitat:
Zitat von TT-Regeln B
3.1.2 Der Oberschiedsrichter ist verantworlich für:
...
[ziemlich viel... ]
...
3.1.2.12 das Ergreifen von Disziplinarmaßnahmen bei Fehlverhalten oder anderen Verstößen gegen Bestimmungen.
Dazu gehört imo auch eine Verwarnung.

Man kann sich jetzt natürlich darüber streiten was "ist verantwortlich für" heißt. Muss er/sie dafür sorgen, dass diese Maßnahmen ergriffen werden (ggf. SR über die Regeln belehren) oder darf er sie selber ergreifen?
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"Je planmäßiger die Menschen vorgehen, desto wirksamer vermag sie der Zufall zu treffen."
- Friedrich Dürrenmatt
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