Zitat:
Zitat von Trillian
Wieso glaubt Du, dass Singen den Punkt zugesprochen bekommt?
In der Badenliagordnung steht zwar nichts zu Sperrvermerken, aber:
A.1.1 Die Badenligaordnung enthält Zusatzbestimmungen zur Wettspielordnung des DTTB
In dieser steht klar drin, dass Spieler mit Sperrvermerk in keiner höheren Mannschaft spielen dürfen:
WO D 15.3 Diese Spieler erhalten von der zuständigen Stelle einen Sperrvermerk und verlieren das Recht, während der Dauer des Sperrvermerks in einer oberen Mannschaft des Vereins eingesetzt zu werden, auch nicht als Ersatzspieler.
Wenn der SbTTV in den Ausführungsbestimmungen für seinen Zuständigkeitsbereich in diesem Punkt die WO außer Kraft setzt, gilt das nur für Ligen des SbTTV, nicht für die höheren Ligen, wie z.B. die Badenliga.
|
Ist das das gleiche:
a) "...in einer oberen Mannschaft des Vereins eingesetzt zu werden"
b) ...in ALLEN oberen Mannschaft(en) des Vereins eingesetzt zu werden
Das kann wohl nur ein Jurist beurteilen...
Mein Gefühl sagt, in "einer" ist etwas missverständlich ausgedrückt, b) wäre wesentlich eindeutiger...