Zitat:
|
Zitat von Mouselook
Mir ist gerade noch was eingefallen:
Und da sehe ich jetzt ein Problem. In so einer Situation wie von Heidy2000 beschrieben, könnte doch folgendes passieren: Der OSR findet (  ), dass Spieler A das Spiel unfair verzögert. Daher geht er zum SR(aT) und fragt: "Siehst du, dass Spieler A das Spiel unfair verzögert?" Dann sagt der SR, der als Mannschaftskamerad von A die Sache natürlich aus einem etwas anderen Blickwinkel sieht: "Nein." Das dann doch ist eine Tatsachenentscheidung und der OSR kann nichts mehr machen (oder doch?).
|
Unfaire Verzögerung wird wohl eher in den Bereich der Tatsachenentscheidungen (Sachverhaltsfrage: wurde verzögert oder nicht)fallen. Weiß der SR, dass ein ununterbrochenes Spiel zu gewährleisten ist und wertet das Verhalten - noch - nicht als Verstoß dagegen (Ermessensspielraum) kann der OSR was die zu beurteilende Situation angeht nichts machen. Hat er aber das Gefühl, dass es größere Probleme geben wird kann er den SR durch einen anderen SR zur Vermeidung derselben ablösen. Die umstrittene Entscheidung darüber, ob eine Verwarnung gerechtfertigt wäre, kann er dadurch aber nicht ändern.
Dies leitet sich einfach auch aus der Funktion des OSR ab. Er ist nach der Definition nicht der, der das Spielgeschehen besser beurteilen kann sondern der, der über Regelstreitigkeiten (aber eben nicht über Sachverhaltsfragen) die Auslegungshohheit hat. Die laufenden Spielentscheidungen und damit die Sachverhaltsfeststellung haben die Regeln dem Schiedsrichter übertragen und da soll nicht jede Entscheidung einem zweiten Entscheider vorbehalten sein.
Anders könnte das m.E. nur geregelt werden, wenn wir Schiedsrichter 1. Klasse (mit Prüfung) und Schiedsrichter 2. Klasse (ohne Prüfung) in den Regeln vorsehen würden und die Kompetenzen unterschiedlich geregelt würden.