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Zitat von quietschfidel
Mein Sportkamerade hat großzügig freiliegendes Holz von etwa 4 Centimetern Länge von seinem Schlägergriff- und Schlägerblattansatz bis zum Belag. Ist das noch zulässig oder zu viel freiliegendes Holz?
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Dazu muss auch ITTR A 4.6 beachtet werden!
4.6 Beide Schlägerseiten – unabhängig davon, ob
ein Belag vorhanden ist oder nicht – müssen matt
sein, und zwar auf der einen Seite leuchtend rot,
auf der anderen schwarz.
Heißt, dass das freiliegende Holz auf der Seite mit dem roten Belag rot und auf der schwarzen Seite schwarz gefärbt sein muss.
Alles andere - also wie viel Belag fehlen darf - ist Ermessensache des OSR. Wenn ein OSR damit sehr großzügig umgeht - habe ich z.B. mal in der Form miterlebt, dass auf der Rückhandseite ein diagonal angesetzter Belag, der nur ca 2/3 des Schlägerblatts belegte zugelassen wurde - kann es allerdings sein, dass dem Gegner des Spieler, der einen solchen Schläger dreht der Punkt sofort zugesprochen wird, weil bei einem so extrem auf die Rückhandfingerhaltung zugeschnittener Belag als Vorhandbelagszuschnitt nicht mehr als zulässig anerkannt wird.
Ich persönlich halte diese Regel (ITTR A 4.4) für unsinnig bzw nicht mit den zugelassenen Belägen vereinbar. Wenn man bedenkt, dass laut Richtlinie zur Schlägerkontrolle Belagsunebenheiten nicht mehr als 0,2 mm bei Wölbungen nach außen betragen dürfen und hier durch die ITTR A 4.4 höhere Unebenheiten, die sich durch die vorgeschriebene und vorhandene reliefartige Belagsbezeichnung zwangsläufig ergeben, sollte jedem klar sein, dass das so nicht gemeint sein kann.
Ich vermute mal, dass diese Regel (A 4.4) noch aus Zeiten stammt, in denen das Vorhandensein des reliefartigen "Schriftzugs" für die Zulässigkeit eines Belags/Schläger nicht zwingend erforderlich war und da nie jemand drüber nachgedacht hat