Zitat:
Zitat von Kyuss
Ich habe ja auch eher und nicht ausschleißlich geschrieben.
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Stimmt
War von mir auch nur ergänzend gemeint
Zitat:
Zitat von Kyuss
Jedenfalls mal sinnvollere Erklärung als die Sache mit dem Schriftzug, die wird ja schließlich in eigener Regel geregelt.
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Na ja, die Sache mit dem "unebenen" Schriftzug, der beim Aufbringen des Belags auf das "Schlägerblatt" bis an die Griffschale heran als Fingerauflage und nicht als Spielfläche dient, ist nirgens geregelt
Sobald ein Belag so auf das Schlägerblatt aufgebracht wird wie in ITTR A 4.4 erlaubt wird - also so, dass die Finger gar nicht auf dem Belag aufliegen - ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass der Ball auch mal mit dem unebenen Schriftzug gespielt wird. Das beißt sich aus meiner Sicht mit einigen Regulierungen. Z.B. mit dem Teil der Richtlinien zur Schlägerkontrolle, die keine "Erhebung" über 0,2 mm hinaus zulässt. Ebenso wenig mit der Belagsdickezulässigkeit. Dort geht es gar um 100stel mm. Dazu kommt, dass ein kleiner Riss im Belag, der sich nicht außen am Schlägerblatt befindet sondern auf der Spielfläche, den Schläger unzulässig macht. Ein solcher bloßer Riss wird aus meiner Sicht den Ballflug weniger beeinflussen als ein Ball der mit den reliefartigen Erhebungen des Schriftzugs bzw im Randbereich dieser Erhebungen gespielt wird.