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Re: Spielberechtigung von Ausländern, die Europäer werden
Interessante Sache...
Warum hat der DTTB eigentlich nicht von Amts wegen eingegriffen??
Ist doch seine Aufgabe? Oder irre ich mich da?
Entweder ist die Regelung verfassungs- bzw. europarechtswidrig, wegen Verstoß gegen Arbeitnehmerfreizügigkeit bzw. Art. 3 GG (dann fällt aber m.E. und wie ich schon seit zweieinhal Jahren hier postuliere auch die Wechselfrist) oder
der Gedanke der Wettbewerbsverzerrung ist ein sachlicher Grund zur Differenzierung.
Unabhängig davon ist der DTTB und seine Organe an die WO gebunden.
Entweder er erklärt, daß die Regel nicht angewendet wird, weil rechtswidrig oder er wendet die Regel an. Nichtstun geht aber nicht...
Mal sehen...
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"Glut wird alles, was ich fasse,
Asche alles was ich lasse,
Flamme bin ich sicherlich"
(Nietzsche)
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