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Zitat von Manfred
Wenn z.B. ein Chinese mit chinesischer Staatsangehörigkeit Europäer, z. B. Bulgare, wird, gelten nicht mehr die Beschränkungen für Ausländer. Das steht in Satz 5 (WO B 9.3): "Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit gelten in allen Spielklassen dann nicht als Ausländer, wenn sie a) ..... b) die Staatsangehörigkeit eines Staates besitzen, dessen Tischtennis-Verband Mitglied der ETTU ist, oder c) ....". Im letzten Satz der WO B 9.3 steht dann aber: "Tritt eine Statusänderung gemäß Satz 5 im Laufe einer Spielzeit ein, so wird sie erst in der Folgespielzeit wirksam." Ich frage mich, warum diese Regelung nicht für die Bundesliga gilt (siehe Würzburg), warum ein chinesischer Staatsbürger den Status als "TT-Ausländer" nach Wechsel der Staatsbürgerschaft mitten in der Saison verliert?
Die Regelung ist doch offensichtlich gemacht, damit keine Wettbewerbsverzerrung eintreten soll, analog der Bestimmungen, dass in den ersten vier Klassen auch nicht innerhalb der gesamten Saison gewechselt werden darf. Dazu passt auch, dass nicht einmal Ersatzspieler, die zum 01.01. gewechsel sind, in den ersten vier Klassen eingesetzt werden dürfen.
Kann mir vielleicht jemand sagen, warum die Regelung nicht zur Anwendung kommt, bzw. was ich da verkehrt interpretiere?
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@ Manfred
Interpretiere ich genauso wie Du.
Die Frage für mich ist, ob
- Würzburg diese Änderung gegenüber dem DTTB und seinen Organen bereits
beantragt/vollzogen hat und
- wenn ja, ob Würzburg in dieser Aufstellung (ein "echter" Chinese, ein
"bulgarischer" Chinese) bereits angetreten ist.