Zitat:
Zitat von halteraner
Korrigiert mich:
#1: ITTF-Genehmigung gilt NUR für das OG, sonst dürfte man keinen anderen Schwamm unter das OG kleben, was aber praktiziert wird.
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Ich korrigiere dich...

Wenn etwas praktiziert wird, heisst es ja noch lange nicht, es ist erlaubt...
Internationale Tischtennisregeln:
Das
Belagmaterial muss ohne irgendeine
physikalische, chemische oder sonstige Behandlung
verwendet werden.
Wenn ein Belag mit Schwamm zugelassen ist, darf ich ihn auch nur mit dem Originalschwamm spielen. Ist das Noppengummi ohne Schwamm zugelassen, darf ich ergo auch keine selbst angefertigte "Korkplatte" drunter kleben...