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Alt 20.02.2013, 15:02
User 17544 User 17544 ist offline
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Zitat:
Zitat von Hebi157 Beitrag anzeigen
Nach meinem Kenntnisstand ist es so, dass der Fehler bereits bei der Doppelaufstellung begangen wurde. Dort hätte der Abwesende nicht ins Doppel 2 gestellt werden dürfen. Vielmehr hätten die übrigen Spieler Doppel 1 und 2 bilden müssen und Doppel 3 hätte man als kampflos gewertet.
Wenn tatsächlich das Doppel 2 ausgelassen wurde - was ich im OP nicht herauslesen kann - ist die Geschichte noch kurioser...

Mal abgesehen von den Bestimmungen käme ich als Heimmannschaft auf den Miesen. Scheint ja wohl so gewesen zu sein, dass die Heimmannschaft so nett war der verspätet eintreffenden Nr. 1 noch zu gestatten seine Spiele trotzdem noch zu spielen - obwohl schon das im TTVN nicht zulässig ist. Das was sie, so wie es sich hier nun darstellt, dafür geerntet hat, ist ein Protest, der zudem - zumindest laut der gültigen TTVN-WO - mehr als fragwürdig entschieden wurde. Zumindest hätte nur der Vizepräsident Wettkampfsport des TTVN darüber zu entscheiden gehabt, ob wegen einem Verkehrsstau, der zudem nur einen Spieler betraf, höhere Gewalt geltend gemacht werden kann.

Wenn ich nun als Heimmannschaft hier noch lesen müsste, dass man in Unkenntnis der "Rechtslage" gehandelt hat, könnte mich das glatt wütend machen.

Proteste, die im Nachhinein eingelegt werden und nicht sofort bei der Entstehung der Situation, sind zumindest im WTTV gar nicht zulässig. Wenn es nur einem Spieler nicht gelingt pünktlich zu einem Spiel zu gelangen, kann ich mir zumindest hier nicht vorstellen, dass eine Zuständige Stelle höhere Gewalt anerkennen würde.

Als Heimverein würde ich gegen die Anerkennung des Protestes in Berufung gehen...
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