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Alt 20.02.2013, 15:22
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Auslegung der Handtuchregel

Zitat:
Zitat von fluxus Beitrag anzeigen
gibs dazu denn ein urteil oder sonst einen offiziellen kommentar wo man das nachlesen kann?

Wenn die Regel lauten würde:

[...]
Nimm einfach ITTR B 4.4.1 ("Grundsätzlich wird ein Individualspiel (d.h.
Einzel oder Doppel) ohne Unterbrechungen geführt.
Jedoch hat jeder Spieler das Recht auf") dazu, dann brauchste auch keine Erbsenzählerei betreiben

Also außer zu allen danach aufgezählten Unterpunkten darf das Individualspiel nicht unterbrochen werden.

Im Extremfall bei vorhandenem offiziellen SRaT gibt es bei einer Handtuchpause, die nicht unter die 6-Punkte-Reglung fällt (Ausnahme hier der Seitenwechsel im Entscheidungssatz) die gelbe Karte. Merkt ein SRaT, dass ein Spieler außerhalb der 6-Punkte-Regelung zum Handtuch greifen will, wird er ihn sicher erst mal höflich darauf hinweisen, dass er sich wohl vertan hat und ihn einfach davon abhalten zum Handtuch zu greifen ohne sofort die gelbe Karte zu zeigen.

Klar gibt es auch mal Situationen, in denen ein SRaT den Griff zum Handtuch auch außerhalb der 6-Punkte-Regelung zulässt. Tropfen auf dem Tisch/dem Schläger/der Brille. Extreme Luftfeuchtigkeit in der Halle etc...

Geändert von User 17544 (20.02.2013 um 15:30 Uhr)
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