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Alt 21.02.2013, 02:27
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Zauberer111 Zauberer111 ist offline
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Zitat:
Zitat von TT_Profi Beitrag anzeigen
Nur mal zur Feststellung ein Auszug aus dem Handbuch! Es geht los mit Doppel

4.3 Können wegen des Ausfalls oder verspäteten Erscheinens [/B]von Spielern im Paarkreuzsystem
(WO D 6) nicht alle drei Doppel gebildet werden, so werden die möglichen zwei Doppel
unabhängig von der Platzziffer auf Platz 1 und 2 gesetzt; Platz 3 bleibt frei.

da gibte es nichts zu diskutieren!
Weiter mit Einzel:

b Später eintreffende Spieler können im Einzel nur noch mitwirken, wenn dies der Abwicklung
des Mannschaftskampfes nach der verbindlich vorgeschriebenen Reihenfolge nicht
entgegensteht.

Das bedeutet eigentlich sogar ganz klar das selbst die Einzel nicht mehr nachgespielt werden dürfen! Da gibt es eigentlich auch keine diskusion! Der fehlende Spieler kam erst in die Halle als die einzel bereits angefangen waren. Laut Handbuch sind ganz klar nur die Doppel 1 und 2 zu spielen und im Einzel muß aufgerückt werden 1 -5!

Zum Fall höhere Gewalt ist dieser Text im Handbuch zu finden (allerdings steht da nur was von nichtantreten von einer Mannschaft und nicht eines Einzelspielers)

a Der Mannschaftskampf hat pünktlich zur festgelegten Anfangszeit mit der Begrüßung zu
beginnen. Zur Begrüßung stellen sich die Mannschaften mit allen anwesenden Spielern auf.
Eine Mannschaft gilt als spielbereit, wenn sie zur Begrüßung mit mehr als der Hälfte der nach
dem jeweiligen Spielsystem erforderlichen Spieler antritt.
b Eine zu Beginn eines Mannschaftskampfes nicht vollständige Mannschaft kann sich während
des Mannschaftskampfes unter Beachtung von WO/AB D 3.1 (steht bereits oben nur der Spielreihenfolge endsprechend)) ergänzen.
e Fällt ein Mannschaftskampf wegen Nichterscheinens einer Mannschaft aus, so kann er neu
angesetzt werden, wenn das Nichterscheinen durch höhere Gewalt verursacht war. Bei durch
Nichterscheinen einer Mannschaft ausgefallenem Mannschaftskampf ist der rechtzeitige
Reiseantritt glaubhaft zu machen.
f Begründet eine Mannschaft ihre Verspätung oder ihr Ausbleiben mit dem Ausfall eines
privaten Verkehrsmittels, so unterliegt sie einer erhöhten Beweispflicht. Sie kann, falls eine
Neuansetzung nicht gerechtfertigt erscheint, für die dem Heimverein entstandenen Kosten
(Hallenmiete) ersatzpflichtig gemacht werden.
g Die Entscheidung, ob in einzelnen Sonderfällen höhere Gewalt vorgelegen hat, trifft für alle
Spielklassen unterhalb der Oberligen der Vizepräsident Wettkampfsport des TTVN auf
Anfrage der spielleitenden Stelle. Der Anfrage sind alle Beweismittel beizufügen.
Sorry, aber warum zitierst du, was jeder in der WO, frei zugänglich, lesen kann und schon vorher zitiert wurde???
Ändert doch nichts daran, dass es in unseren spielklassen, zum Glück, immer Kompromisse gibt und gegenseitiges Entgegenkommen! Ich bin mir relativ sicher, dass so ein Kompromiss auch in diesem fall vereinbart war... Oder täusche ich mich da??? Dann müsste das Spiel natürlich 9:0 für den HTV gewertet werden.
Doch ich kann nicht glauben, dass Cleverns die Doppel absichtlich oder aus Unkenntnis falsch aufgestellt hat, somit halte ich meine erste These für wahrscheinlich!
Vielleicht sagt mal jemand vom HTV etwas dazu?!?
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