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Alt 21.02.2013, 15:58
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Auslegung der Handtuchregel

Zitat:
Zitat von Pinguin Beitrag anzeigen
An der Stelle war das Spiel nicht "unterbrochen". Die gelb-rote Karte m.W. für die Spielverzögerung (im weitesten Sinne). In der Auslegung steht nicht drin, dass ein Spieler jederzeit ans Handtuch könnte oder immer dann wenn er mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist ...
Okay, ich meine aber schon, dass relativ deutlich zu erkennen war, dass es der Griff zum Handtuch war, der dann zu dieser Entscheidung geführt hatte. Beispiele für spielverzögernde Diskussionen von Seiten des Spielers und auch ab und an mal mit Hinzunahme des Betreuers und des OSR wegen eines für ungültig erkannten Aufschlags gibt es einige und zwar ohne das es zu einer gelben bzw gelb-roten Karte geführt hatte. Hatte halt keiner zum Handtuch gegriffen...


Zitat:
Zitat von Pinguin Beitrag anzeigen
Nein, das steht da schon seit Jahren drin. Der Fall kommt sicherlich sehr selten vor. Und bevor jemand hieraus direkte Ansprüche ableiten möchte: die Entscheidung in welchem Rahmen dies zulässig ist und in welchem nicht mehr trifft der Schiedsrichter am Tisch (Stichwort: Spielverzögerung/ununterbrochenes Spiel).
Ich werde mal in Zukunft drauf achten, ob ich bei Spielen mit OSR/SRaT einen solchen Fall zu sehen bekomme.

Das letzte mir schwach in Erinnerung gebliebene Kuriosum was Handtuchpausen betrifft war ein Spiel in Düsseldorf, in dem Handtuchpausen öfter erlaubt wurden weil es in der Halle so feuchtwarm war. In Herne meine ich, gab es sowas auch mal...

Noch mal vielen Dank an Nico Z, mephisto, Lrephcsak und dich für die Richtigstellung und Aufklärung Man lernt halt nie aus
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