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Re: Spielberechtigung von Ausländern, die Europäer werden
Die Info des DTTB zu diesem Thema war mir nicht bekannt, sonst hätte ich überhaupt nicht gefragt, warum die WO in diesem Fall nicht gilt. Dennoch ist das jetzt eine blöde Sache für alle Beteiligten.
Wg. der wahrscheinlich falschen mündlichen Auskunft des DTTB ist das sicherlich kein so großes rechtliches Problem. Eine mündliche Auskunft ist eben keine schrifliche Zusage. Da die TT-sportrechlichen Vorschriften oft an das öffentliche Recht angelehnt sind, wird man hier wohl analog den § 38 I Verwaltungsverfahrensgesetz anwenden, der bei Zusagen die Schriftform verlangt. Die Aussage war eben eine Meinung des Sachbearbeiters.
Ein anderes Problem ist sicherlich die Qualität der Arbeit des DTTB. Die BL-Vereine bezahlen nicht schlecht für die "Service"-Leistungen des DTTB und eine solche Auskunft von einem Hauptamtlichen zu erhalten, der seit Jahren mit der WO zu tun hat, darf sicherlich nicht erwartet werden.
Die Klärung der Frage, ob einem Europäer für eine gewisse Zeit die Ausübung seines Berufes durch die WO erschwert werden darf, wird viel schwieriger ausfallen.
Verdienen werden hier nur die Rechtsanwälte, das Geld wäre wirklich besser für die Jugendarbeit aufgehoben, da würde dann aber keiner drüber schreiben und der Bekanntheitsgrad des Klägers würde auch nicht größer.
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