|
AW: Benötige Hilfe zur Homepage
Es gibt Urteile des BGH, dass man das Parsen öffentlicher Seiten nicht verbieten kann (ganz nebenbei ist die Formulierung, eine Datenbank zu parsen kompletter Blödsinn). Ich kenne jemand, der sich beim Rechtsanwalt informiert hat und die Auskunft bekommen hat, dass diese Urteile besagen, dass man es nicht verbieten kann - anders sieht es mit passwortgeschützten Bereichen aus.
|