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AW: Benötige Hilfe zur Homepage
Also clientseitiges Screen Scraping kann, nach meinem Kenntnisstand, nicht untersagt werden. Auch automatisiert, gab es in der Vergangenheit Urteile, die dies erlauben. Ich weiß ja nicht wie die Verträge zwischen den Verbänden und click-TT aussehen, aber grundsätzlich gehe ich mal stark davon aus, dass die Rechte an den Daten eh bei den Verbänden liegen.
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Achtung Satire
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