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Alt 05.03.2013, 12:54
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Spielumwertung durch Klassenleiter

Wenn er - earum auch immer - durch einen/mehrere Mitspieler ins KH gefahren werdden muss und das als "höhere Gewalt" anerkannt wird, halte ich das für möglich.

Wer sich z.B. bei den Doppelaufstellungen vertut und Doppel zwei mit drei vertauscht und dieses rechtzeitig merkt - also vor Spielbeginn - darf das auch noch korregieren.

Ob das auch in Hessen und der Pfalz gilt, weiß ich nicht. Die Aufrückpflicht gilt, soweit ich weiß, im gesamten Bereich des DTTB. Dementsprechend muss dann ein neuer Spielberichtsbogen ausgefüllt werden.

Grundsätzlich mag ich mir nicht vorstellen, dass sich ein Offizieller in so einem Fall arschig verfällt. Als OSR würde ich jedenfalls zulassen die Doppel so zu ändern, dass das Doppel 3 entfällt, jedoch nicht die Doppelpaarungen neu zusammenzustellen. Alles andere obliegt. Im Protestfall einer anderen Instanz
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