Zitat:
Zitat von Waterhouse
Ich würde sagen, dass die Doppel so stehen bleiben müssen, denn zum Zeitpunkt der Abgabe der Doppelaufstellung war der Spieler ja anwesend und spielbereit.
Eine Umstellung von Doppeln sieht die WO nicht vor.
|
Laut der DTTB-WO, die in allen Verbänden Gültigkeit hat, heißt es erst mal im Teil D unter:
"4.3
Können wegen des Ausfalls oder verspäteten Erscheinens von Spielern im Paarkreuzsystem (D 6) nicht alle drei Doppel gebildet werden, so werden die möglichen zwei Doppel unabhängig von der Platzziffer auf Platz 1 und 2 gesetzt; Platz 3 bleibt frei."
und weiter unter:
"4.5
Jeder Mannschaftsführer muss (außer im Modifizierten Swaythling
und im Corbillon Cup System) vor Beginn des ersten Doppelspiels und ohne Kenntnis der Doppelaufstellungen des Gegners aus seinen Stamm
-
und/oder Ersatzspielern die Doppelpaare b
enennen. Jedes Doppel muss seine Spiele in der gleichen Aufstellung bestreiten, und kein Spieler darf in mehreren Paaren aufgestellt werden."
Daraus lässt sich grundsätzlich nicht ableiten, dass das Ändern der genannten Doppelpaarungen (Die nicht neu gebildet werden) vor Spielbeginn auf die dann in D 4.3 vorgeschriebene Vorgehensweise beim Ausfall eines Doppels, nicht zulässig ist.
Zumal dort ersichtlich wird, dass ansonsten das Spiel als verloren zu werten wäre. Das kann nun mal nicht im Sinne einer Regel sein, bei Ausfall eines Doppels die rechtzeitge Änderung - also vor Spielbeginn - auf die ebenfalls in der WO geforderten Doppel 1 und 2 umstellen zu dürfen.
Was wäre das für eine Außendarstellung? Ein Spieler verletzt sich vor dem Spiel, aber nachdem die Doppelaufstellungen bekannt gegeben wurden und nun soll nicht mehr umgestellt werden dürfen? Die evtl. gekommenen Zuschauer müssen nun nach Hause geschickt werden, weil das Spiel ja eh als kampflos verloren zu werten ist?
Kann nicht dein Ernst sein....