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Alt 06.03.2013, 12:45
User 17544 User 17544 ist offline
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Zitat:
Zitat von NicoZ Beitrag anzeigen
Der Ausgangsfall im Thread ist anders, etwas komplizierter. Hier tendiere ich aber auch dazu, ein Doppel-Tauschen noch zu erlauben, i.e. Doppel 3 wird Doppel 1. (Doppel 2 bleibt und ist in jedem Fall regelgerecht; nur Doppel 3 darf es nicht geben wenn nur zwei Doppel gebildet werden.) Das scheint mir der kleinste mögliche Eingriff (ohne Begünstigung des Vereins) zu sein. Und im Sinne des Sports gilt auch nach wie vor nicht verankerte Regel: "Wann immer möglich: spielen lassen."
Hier würde ich in Anlehnung an D 4.3 die freie Wahl zulassen - also welche ansonsten nicht mehr veränderte Doppelpaarung nun Doppel 1 und welche Doppel 2 werden soll. Zumindest mir scheint es unangebracht eine Mannschaft, der im Unglücksfall das Doppel 1 wegen des unvorhersehbaren Ausfall eines anwesenden Spielers kurs vor Spielbeginn, das evtl. noch ins Abschlußdoppel muss, dazu zu zwingen das Doppel 3 zum Doppel 1 machen zu müssen.

Ohne einen Präzedenzfall oder eine offizielle Auslegung ist es natürlich schwer zu sagen, was richtig und was falsch ist.

Bei Spielen ohne OSR, bei denen der Mannschaftsführer der Heimmannschaft den Spielberichtsbogen ausfüllt, ist es natürlich blöd, dass die Doppelaufstellung des Gegners schon bekannt sein kann und die Mannschaft, die die Doppel wegen des Ausfalls eines Doppels noch umstellen muss um überhaupt WO-konform antreten zu können, zumindest theoretisch vorteilhaft taktieren kann. In dem Fall würde ich evtl. auch zu deiner Variante - Doppel 2 bleibt, Doppel 3 wird Doppel 1 - tendieren.

Da die DTTB-WO im Teil D einleitend im Punkt 1.2 folgendes gestattet:


Die Regional und Mitgliedsverbände dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich abweichende Regelungen von D 2 bis D 4 beschließen.


mag es natürlich sein, dass in den einzelnen Verbänden völlig abweichende Regulierungen zu den Doppelaufstellungen und der Aufrückpflicht beschlossen worden sind. Mir ist allerdings keine abweichende Regelung bekannt.
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