Zitat:
Zitat von Hdd
Eine vollständige Sechsermannschaft besteht aus 6 Einzelspielern und drei Doppelpaarungen. Wenn nun ein Einzelspieler oder eine Doppelpaarung nicht vorhanden ist, ist die Mannschaft daher nicht vollständig bzw. unvollständig. Ich meine also, dass auch bei einem fehlenden Doppel eine Ordnungsstrafe zu zahlen ist.
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Würde mich wundern und gegen eine solche Entscheidung würde ich Einspruch einlegen.
Ein zuspät eintreffender Spieler wirkt ja laut WTTV-WO D 3.3
Der Einsatz eines Spielers in einem Meisterschafts oder Pokalspiel ist dann regelgerecht, wenn er bei mindestens einem Einzel oder Doppel mitwirkt und dieses auch in die Wertung eingeht. Dies gilt auch für verspätet eintreffende Spieler (unter Beachtung von D 4.3).
Sofern mindestens ein Spiel des im Einzel oder Doppel aufgestellten Spielers in die Wertung ein geht, ist eine Mitwirkung schon dann gegeben, wenn dieser Spieler bei der Begrüßung anwesend ist oder andernfalls sein Einzel oder Doppel frühestens nach dem ersten Aufschlag, selbst ohne Angabe von Gründen, beendet.
an dem Spiel bestimmungsgemäß mit. Unvollständiges antreten kann wohl nur sanktioniert werden, wenn ein Spieler an keinem Spiel teilnimmt.
Irgendwo stand auch mal sinngemäß im Leitfaden für SL - soweit ich mich erinnere - dass die SL nicht als die Geldeintreiber der Kreise/Bezirke und Verbände fungieren sollen...