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AW: Fragen zur Wettspielordnung
ine Mannschaft tritt vollzählig an, wenn alle Einzelpositionen des jeweiligen Spielsystems namentlich besetzt sind und mindestens ein Einzel eines jeden Spielers in die Wertung eingeht. Eine Mannschaft ist also auch dann nicht vollzählig, wenn sie – etwa nach einer Verletzung im Doppel – auf die namentliche Aufstellung des betreffenden Spielers verzichtet. „Ausfälle“ im Doppel, etwa durch die Verspätung eines Spielers, bleiben immer unberücksichtigt.
Quelle: WO, Anhang 1, Nr. 3
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Auch der Dumme hat manchmal einen gescheiten Gedanken. Er merkt es nur nicht.
(Danny Kaye)
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