Ich persönlich hätte kein Problem damit, dass mein Gegner sein Asthmaspray im Satz nehmen würde, wenn dies notwendig wäre.
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Könnte man theoretisch nicht auch eine Behandlungspause beim Schiedsrichter erwirken? Gesetzt den Fall, jemand hat im Satz akute Atemnot, wo ist da der Unterschied zu einer plötzlich auftretenden Verletzung
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Hier die Regel bezüglich der Unterbrechung für Behandlungen etc:
Zitat:
4.4.4 Der Oberschiedsrichter kann eine Spielunterbrechung von so kurzer Dauer wie möglich, jedoch keinesfalls mehr als zehn Minuten, gewähren, falls ein Spieler durch einen Unfall vorübergehend behindert ist. Voraussetzung dafür ist, dass die Unterbrechung nach Ansicht des Oberschiedsrichters den gegnerischen Spieler oder das gegnerische Paar nicht übermäßig benachteiligt.
4.4.5 Eine Spielunterbrechung darf nicht bei einer Spielunfähigkeit gewährt werden, die schon zu Beginn des Spiels bestand oder vernünftigerweise von da an erwartet werden musste oder wenn sie auf die normalen Anstrengungen des Spiels zurückzuführen ist. Spielunfähigkeit durch Krampf oder Erschöpfung, hervorgerufen durch den gegenwärtigen Gesundheitszustand des Spielers oder durch die Spielweise, rechtfertigt eine solche Unterbrechung nicht, die nur bei Spielunfähigkeit infolge Unfalls, zum Beispiel Verletzung durch einen Sturz, gewährt werden darf.
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Somit würde ich es so lesen, dass eine Behandlungspause von offizieller Seite nicht erlaubt wäre.
In den unteren Klassen ohne OSR wird hier aber (hoffentlich) in 95% es zu keinem Problem kommen.